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FAQ |
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Ab welcher Unternehmensgröße eignet sich die Einführung einer papierlosen Buchhaltung*?
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Entstehen für mich durch die Anschaffung der notwendigen Technik zusätzliche Kosten?
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Ist das Scannen der Belege mit großem Aufwand verbunden?
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Ist es möglich, die gebuchten und kontierten Belege einschließlich der Auswertungen auf einer monatlichen CD zu erhalten?
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Entstehen durch die größere Entfernung zum Buchhaltungsbüro* für mich Nachteile?
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Ab welcher Unternehmensgröße eignet sich die Einführung einer papierlosen Buchhaltung*? Grundsätzlich ist ein Dokumenten-Management für jede Unternehmensgröße geeignet und vorteilhaft. Der Umfang der anzuschaffenden Technik ist von der Anzahl der zu scannenden Belege abhängig.
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Entstehen für mich durch die Anschaffung der notwendigen Technik zusätzliche Kosten? Die kostenfreie Einrichtung des Dokumenten-Management-Systems bieten wir ab einem monatlichen Gebührenaufkommen von ca. EUR 250,00 an. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten für die Einrichtung, da der Dokumentenscanner und die notwendige Software durch uns zur Verfügung gestellt wird.
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Ist das Scannen der Belege mit großem Aufwand verbunden? Bereits ein kleiner Dokumentenscanner ist in der Lage 15 bis 20 Seiten im Duplex-Betrieb (Simplex 30 bis 40 Seiten) pro Minute zu scannen. Somit können auch größere Papierstapel eingelegt und unbeaufsichtigt gescannt werden. Einziger Aufwand ist das Entfernen eventueller Klammern am Dokument vor dem Scannvorgang.
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Ist es möglich, die gebuchten und kontierten Belege einschließlich der Auswertungen auf einer monatlichen CD zu erhalten? Gern senden wir Ihnen eine Kopie der monatlichen Archivierungs-CD. Zusätzliche Kosten entstehen hierdurch nicht.
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Entstehen durch eine größere Entfernung zum Buchhaltungsbüro* für mich Nachteile? Nein, denn bis auf wenige Ausnahmen lassen sich nach unserer Erfahrung alle Fragen und Probleme telefonisch oder durch sonstige Kommunikationsmittel klären. Ihr persönlicher Ansprechpartner steht für diesen Zweck jederzeit während unserer Bürozeiten zur Verfügung. Da der elektronische Versand der Belege entfernungsunabhängig ist, ist auch der Standort Ihres Unternehmens von untergeordneter Bedeutung. Zusätzlich entfällt der Aufwand für den Transport der Unterlagen von A nach B.
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*Rechtlicher Hinweis: Unser Leistungsangebot im Bereich der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen beschränkt sich ausschließlich auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, auf die laufende Lohnabrechnung sowie auf das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
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